Garantiebestimmungen
Als einziges und ausschließliches Rechtsmittel zur Erfüllung dieser Garantie verpflichtet sich das Unternehmen, innerhalb von 360 Tagen (oder bei Erwerb einer verlängerten Garantie) ab dem Datum des Versands aus seinem Werk alle von ihm hergestellten Komponenten kostenlos zu ersetzen, die nachweislich zur Zufriedenheit des Unternehmens (dessen Entscheidung endgültig und bindend ist) Material- und Verarbeitungsfehler aufweisen, sofern das Unternehmen innerhalb von 2 Tagen nach Auftreten des Fehlers schriftlich benachrichtigt wird und die beanstandete Komponente auf Verlangen des Unternehmens frankiert an das Lager des Unternehmens zurückgeschickt wird. Im Falle von mangelhaften Komponenten oder Teilen, die nicht von der Firma hergestellt wurden, beschränkt sich die Haftung der Firma auf die Anpassung oder Vergütung, die der Hersteller vornimmt. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für solche Arbeiten oder Kosten, die dem Käufer im Zusammenhang mit einer Reparatur oder einem Austausch entstehen, es sei denn, das Unternehmen hat zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilt. Diese Garantie tritt an die Stelle aller anderen Bedingungen und Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend und ob nach Gewohnheitsrecht, Gesetz oder anderweitig, und abgesehen vom Vorgenannten schließt das Unternehmen hiermit ausdrücklich jede Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art aus. Der Käufer garantiert, dass er an alle Dritten, an die er die Waren liefert, alle Informationen über die Verwendung und den sicheren Umgang mit den Waren weitergeben wird, die das Unternehmen an den Käufer weitergegeben hat. ENTWURF UND HERSTELLUNG: Wenn Waren nach den Spezifikationen, Anweisungen oder dem Entwurf des Käufers hergestellt werden, übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für die Eignung und Genauigkeit der Spezifikationen, Anweisungen oder des Entwurfs und verpflichtet sich, das Unternehmen für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten in Bezug auf jegliche Haftung zu entschädigen, die gemäß den Bestimmungen des Kundenschutzgesetzes von 1987 in Bezug auf die Spezifikation oder den Entwurf solcher Waren entstehen. Das Unternehmen bestätigt alle Spezifikationen in einem Angebot, das für 30 Tage ab dem Datum des Angebots gültig ist.